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   LSG Bayern, 18.05.2006 - L 15 V 1/06   

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https://dejure.org/2006,25018
LSG Bayern, 18.05.2006 - L 15 V 1/06 (https://dejure.org/2006,25018)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.05.2006 - L 15 V 1/06 (https://dejure.org/2006,25018)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - L 15 V 1/06 (https://dejure.org/2006,25018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) bei einem Wohnsitzwechsel des Berechtigten; Sinn und Zweck des ortsnahen Rechtsschutzes für Kriegsopfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2006 - L 15 V 1/06
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R ist nicht mehr aufrecht zu erhalten, vgl. Beschluss des BSG vom 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S: "Nach § 3 Abs. 1 KOVVfG ist örtlich zuständig die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller oder Berechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Zwar hat das BSG zu § 3 KOVVfG a.F. die gegenteilige Auffassung vertreten (BSG mit Urteil vom 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R), jedoch erscheint es nicht willkürlich, sondern vielmehr durchaus nachvollziehbar und rechtlich begründet, davon auszugehen, dass diese bisherige Rechtsauffassung nach der Neufassung des § 3 KOVVfG zum 01.07.2001 nicht mehr aufrecht erhalten werden kann (ebenso Dau in LPK - § 63 IX, § 69 Rdnr.6 m.w.N.).

  • BSG, 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S

    Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2006 - L 15 V 1/06
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R ist nicht mehr aufrecht zu erhalten, vgl. Beschluss des BSG vom 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S: "Nach § 3 Abs. 1 KOVVfG ist örtlich zuständig die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller oder Berechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    In Fortführung des vorstehend auszugsweise zitierten Beschlusses des BSG vom 25.10.2004 - B 7 SF 20/04 S ist der Rechtsstreit an das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu verweisen gewesen.

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